Interventionelle Verfahren

Die kognitive Verhaltenstherapie als Psychotherapieverfahren sowie die medikamentöse Behandlung mit serotonergen Antidepressiva sind die Behandlungsformen der ersten Wahl bei Zwangsstörungen. Sie helfen zwar den meisten Betroffenen, aber nicht allen. Mögliche alternative Behandlungsansätze umfassen unter anderem die interventionellen psychiatrischen Verfahren (Stimulationsverfahren). Man unterscheidet hierbei die nicht-invasiven Verfahren von den invasiven (chirurgischen) Verfahren.

Nur ein Teil der interventionellen psychiatrischen Verfahren kommt bei Menschen mit Zwangsstörungen in Frage und auch nur dann, wenn die Behandlungsverfahren der ersten Wahl zuvor nicht oder nicht ausreichend wirksam waren. In solchen Fällen kann individuell geprüft werden, ob ein interventionelles Verfahren empfehlenswert ist.

Eine nicht-invasives interventionelles Verfahren ist die repetitive transkranielle Magnetstimulation (rTMS). Hierbei handelt es sich um die Stimulation von bestimmten Gehirnarealen mittels einer über den Kopf gehaltenen Magnetspule. Diese erzeugt ein magnetisches Feld, welches die Schädeldecke durchdringt und in den Hirnarealen ein elektrisches Feld erzeugt. Ein Vorteil dieser Methode ist, dass sie gut verträglich ist, also wenig Nebenwirkungen hat (wie bspw. vorübergehende Kopfschmerzen). Ein Nachteil ist, dass einige Studien zwar eine Wirksamkeit zeigten, aber der Effekt nicht allzu gross war und möglicher Weise nur vorübergehend auftritt. Die rTMS kommt damit bei Menschen mit einer Zwangsstörung und unzureichendem Ansprechen auf die Behandlungsverfahren der ersten Wahl zwar durchaus in Frage, aber die Erwartungen bzgl. Stärke und Dauer des Effektes sollte nicht allzu hoch sein.

Ein ähnliches Verfahren, die transkranielle Gleichstromstimulation (tDCS), wird hingegen nicht empfohlen, wegen unzureichender Wirksamkeitsnachweise bei Patienten mit Zwangsstörung. Auch für ein weiteres nicht-invasives Verfahren, die Elektrokonvulsionstherapie (EKT), fehlen zuverlässige Wirksamkeitsnachweise, weswegen sie zur Behandlung von Menschen mit Zwangsstörungen nicht angewendet werden soll.

Bei der Methode der beidseitigen tiefen Hirnstimulation werden Elektroden neurochirurgisch in das Gehirn eingesetzt, die bestimmte Hirnbereiche elektrisch reizen. Hierdurch sollen sich veränderte Regelkreisläufe im Gehirn normalisieren. Es gibt einige wissenschaftliche Studien, die einen Effekt dieser Methode nachweisen konnten. Diese invasive Methode kommt aber nur für Menschen mit schweren, trotz intensiver Anwendung der Behandlungsverfahren der ersten Wahl nicht gebesserten Zwangsstörungen in Frage. Auch wenn sie für manche dieser Menschen einen Hoffnungsschimmer bedeutet, sind zu hohe Erwartungen leider nicht berechtigt: Es profitieren nur etwa die Hälfte der operierten Patienten, Medikamente und kognitive Verhaltenstherapie sind weiterhin notwendig und die Operation hat ihre Risiken und Nebenwirkungen. Auf jeden Fall erfordert sie eine enge und langfristige Zusammenarbeit mit Psychiaterinnen, Neurologen und Neurochirurginnen an einem spezialisierten Zentrum.

Andere Arten von Hirnoperationen, bspw. die so genannten ablativen neurochirurgischen Verfahren, werden bei Zwangsstörungen nicht empfohlen.