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Kinder und Jugendliche

Was ist normal, was nicht?

Zwischen drei und elf Jahren zeigen fast alle Kinder vielfältige Entwicklungsrituale und abergläubisches Verhalten. Beides ist Teil einer normalen Entwicklung und lässt normalerweise ab dem Alter von acht Jahren allmählich wieder nach. Gewohnheiten und Rituale nehmen Entscheidungen ab und vermitteln dadurch Struktur und Sicherheit. Kinder lernen so ihre Ängste besser zu bewältigen und ihren Alltag zu strukturieren. Vor allem in Zeiten des Übergangs und Umbruchs sind daher die meisten zwanghaften Verhaltensweisen von Kindern und Jugendlichen harmlos und keine Vorboten einer drohenden Zwangsstörung. Bedenklich wird dagegen, wenn das Kind einen übermässig bedrückten Eindruck macht, sich von seinen Freunden und der Familie zurückzieht, stundenlang mit scheinbar unsinnigen Handlungen beschäftigt und insgesamt nicht mehr zugänglich ist.

Welche Zwänge sind typisch?

Zwangsstörungen beginnen bei Kindern häufig im Alter zwischen sieben und zwölf Jahren. Ein früherer Beginn ist möglich aber relativ selten. Betroffen sind etwa ein bis vier Prozent der Kinder, wobei Jungen im Kindesalter etwas häufiger erkranken, ab der Pubertät sind Jungen und Mädchen etwa gleich häufig betroffen. Häufigste Zwangshandlungen sind wie bei Erwachsenen auch Wasch- und Putzzwänge gefolgt von Kontroll-, Wiederholungs-, Ordnungs- und Zählzwängen. Häufigste Zwangsgedanken sind Angst vor Verschmutzung, Verseuchung, aggressive und gewalttätige Vorstellungen, Angst vor eigenen und fremden Verletzungen sowie religiöse Zwangsgedanken.

Vielfältige Ursachen

Untersuchungen zufolge treten Angst- und Zwangsstörungen in einer Familie oft gehäuft auf. Die genaue Ursache hierfür ist allerdings noch unklar. Man geht davon aus, dass genetische Faktoren und Umweltbedingungen jeweils eine wichtige Rolle bei der Entstehung von Zwangsstörungen spielen. Familiäre Schwierigkeiten – wie etwa der Tod eines Familienangehörigen oder die Trennung der Eltern – sind für Kinder häufig mit Angst und Unsicherheit verbunden und können unter Umständen ebenfalls als Auslöser für eine Zwangsstörung fungieren. Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um eine gewisse statistische Wahrscheinlichkeit. Das bedeutet nicht, dass es in diesen Fällen tatsächlich zu einer Zwangsstörung kommen muss.

Wie kann meinem Kind geholfen werden?

Wie bei Erwachsenen hat sich auch bei Kindern und Jugendlichen die kognitive Verhaltenstherapie als eine sehr wirksame Behandlungsmethode zur Behandlung von Zwangsstörungen herausgestellt und ist immer die Behandlung der ersten Wahl. Sind die Zwänge sehr stark ausgeprägt, kann eine zusätzliche medikamentöse Behandlung sinnvoll sein. Hier haben sich ebenfalls wie bei erwachsenen Patienten mit Zwangsstörungen die „Selektiven Serotonin Wiederaufnahmehemmer“ (SSRIs) bewährt. Die meisten Zwangsstörungen bei Kinder und Jugendlichen können ambulant behandelt werden. Handelt es sich um sehr schwere Zwänge und / oder leidet das Kind unter weiteren psychischen Störungen (zum Beispiel Depressionen oder Essstörungen), so ist ein stationärer oder teilstationärer (Tagesklinik) Aufenthalt durchaus ratsam. Auch dann, wenn ambulant nicht die gewünschten Erfolge erzielt wurden, das Kind eine geringe Behandlungsmotivation zeigt und/ oder die Beziehung zwischen den Eltern und dem Kind sehr problematisch ist. 

Die verhaltenstherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen kann folgende Punkte umfassen:

Informationen über das Störungsbild („Psychoedukation“): 


Idealerweise wird die gesamte Familie über die psychologischen und medizinischen Aspekte der Zwangsstörung informiert, um falsche Erwartungen oder Schuldgefühle zu vermeiden. 

 


Veränderungen („Intervention“) in der Familie: 


Stärker als bei Erwachsenen werden die Zwangssymptome von Kindern und Jugendlichen oft durch das Verhalten der anderen Familienmitglieder beeinflusst. Insofern ist es wichtig, die auslösenden und aufrechterhaltenden Faktoren der Störung zu erkennen und entsprechend zu verändern. Eltern und Geschwisterkinder werden beispielsweise angeleitet, sich von dem betroffenen Kind nicht in die Zwangshandlungen einbinden zu lassen.

Die Behandlung, die die besten Ergebnisse zeigt, ist auch im Kindes- und Jugendalter die Exposition mit Reaktionsmanagement (ERM) bzw. Reaktionsverhinderung. Sie ist ein wesentlicher Teil der Kognitiven Verhaltenstherapie. Der Patient konfrontiert sich mit dem gefürchteten Gegenstand oder der gefürchteten Situation, ohne danach Zwangshandlungen auszufuhren oder die  Situation zu vermeiden. Die dadurch entstehenden negativen Gedanken, Gefühle (z. B. Angst oder Ekel) aber auch körperlichen Symptome werden so lange bewusst zugelassen, bis diese von selber in ihrer Intensität abnehmen. Der Patient lernt, dass die gefürchtete Konsequenz nicht eintritt und gewöhnt sich langsam an die Situation. Bei diesen Interventionen wird das Kind zu Beginn vom Therapeut, später vielleicht auch von den Eltern begleitet. In einem nächsten Schritt können auch Hausaufgaben mit Konfrontationen erfolgen. Bei Kindern und Jugendlichen wird  eine solche Konfrontation, auch Exposition genannt, schrittweise mit ansteigendem Schweregrad druchgeführt. 

 


Veränderungen („Intervention“): 


Kognitive Prozesse (Gedanken, Wahrnehmungen, Befürchtungen) spielen bei der Entstehung und Aufrechterhaltung von Zwangsstörungen eine zentrale Rolle. Aus diesem Grund müssen die Kinder und Jugendlichen lernen, wie sie diese Prozesse besser steuern und umgestalten können. Häufig stecken hinter Zwangsstörungen überzogene Ansprüche oder Selbsteinschätzungen wie etwa ein übertriebenes Verantwortungsbewusstsein, ein übergrosser Wunsch nach Perfektion oder eine generelle Überschätzung drohender Gefahren. Diese sollten im Rahmen der Therapie aufgedeckt und durch realistischere Annahmen ersetzt werden. 

Ein ganz zentrales Ziel der Behandlung besteht darin, dass das betroffene Kind zum „Chef“ seiner Zwangsstörungen wird und sich nicht länger von ihr beherrschen lässt.

Was kann die Familie tun?

Jedes Kind und jeder Jugendliche ist anders. Insofern sind allgemeingültige Verhaltensempfehlungen natürlich nur sehr begrenzt möglich. Grundsätzlich haben sich beim Umgang mit zwangskranken Kinder und Jugendlichen aber folgende Verhaltensweisen bewährt:

  • Informieren Sie sich ausgiebig über Zwangsstörungen und deren Verlauf.

  • Akzeptieren Sie, dass Ihr Kind den Weg aus der Zwangsstörung alleine nicht schaffen kann und Hilfe braucht.

  • Nehmen Sie diese professionelle Hilfe (Kinder- und Jugendpsychiater / Kinderpsychotherapeut) so früh wie möglich in Anspruch.

  • Zeigen Sie Verständnis, dass Ihr Kind Zuhause häufiger Zwangssymptome zeigt als woanders.

  • Vermeiden Sie übermässig hohe Anforderungen und Ansprüche an Ihr Kind.

  • Überprüfen Sie kritisch Ihr eigenes Zwangsverhalten und lassen Sie sich gegebenenfalls professionell behandeln.

  • Auch wenn es schwer fällt: Unterstützen Sie Ihr Kind nicht bei seinen Zwangshandlungen, beispielsweise durch Abnahme der Kontrollgänge. Wenn Sie Ihr Kind längere Zeit bei der Durchführung von Zwangshandlungen unterstützt haben, legen Sie gemeinsam fest, in welchen Situationen Sie es nach und nach nicht mehr unterstützen.

  • Lassen Sie nicht den ganzen (Familien-) Alltag von der Zwangsstörung bestimmen und nehmen Sie sich Zeit für Freizeitaktivitäten und Hobbys.

  • Loben Sie Ihr Kind für Fortschritte und zeigen Sie Verständnis für Rückfälle.

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